Neuwahl des EAK-Kreisvorstandes Harz
Der Vorstand des Evangelischen Arbeitskreises der CDU (EAK) im Landkreis Harz ist am 17. Oktober in Wernigerode neu gewählt worden. Die EAK-Mitglieder wählten den ehemaligen Landtags- und Europaabgeordneten Karsten Knolle (Quedlinburg) erneut zu ihrem Vorsitzenden. Als Beisitzer gehören dem Vorstand Dr. Uwe Heuck (Wernigerode), Gerhard Oertel ( Ballenstadt) und Ulrich Pels (Ballenstedt) an.
Der anwesende EAK Landesvorsitzende Jürgen Scharf dankte dem bisherigen Vorstand für seine Arbeit und sicherte dem neu gewählten Vorstand seine Unterstützung zu. Der EAK-Vorstand will sich mit Engagement in die gegen-wärtig stattfindende Programmdiskussion der CDU Sachsen-Anhalt einmischen. Wie der EAK-Vorsitzende Karsten Knolle betonte, darf die gewachsene christliche geprägte Wertegemeinschaft nicht in Frage gestellt und durch allgemeine Beliebigkeiten dem fragwürdigen Zeitgeist geopfert werden. Mit Blick auf das Reformationsjubiläum sind die Kirchen und alle Christen aufgerufen, ihr geistiges Profil zu schärfen und eine klare Botschaft an die Welt zu richten. Im Jahr 2013 jähren sich zum 60. Mal der Tag des Volks-aufstandes am 17. Juni und die Christenverfolgungen im Frühjahr des Jahres 1953. An beide Ereignisse soll mit entsprechenden Veranstaltungen erinnert werden.
Der EAK-Landesvorsitzende wies auf den unverzichtbaren Beitrag des EAK für die Politik der CDU hin. Keine politische Grundlegung ist ohne fundiertes Mitwirken des EAK möglich. Was ist denn die Grundlegung jeden demokratischen Staates? Es ist das Besinnen auf das bis heute prägende christliche Menschenbild. Der frühere Richter am Bundesverfassungsgericht Ernst-Wolfgang Böckenförde drückte dieses so aus: „ Der freiheitliche, säkulare Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann. Das ist das große Wagnis, dass er um der Freiheit willen, eingegangen ist.“ Auf diesem Hintergrund ist es sehr ernst zu nehmen, wenn es eine zunehmende Lust an der Verächtlichmachung religiöser Anschauungen besonders des Christentums gibt, sei es die Papst-karikatur in der „Titanik“ oder ein „Kinderbuch“ „Wo bitte geht’s denn hier zu Gott? fragte das kleine Ferkel“. Nach dem sogenannten Gotteslästerungsparagrafen (STGB §166) ist die Beschimpfung von religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnissen strafbar, wenn dadurch der öffentliche Frieden gestört wird. Wenn Christen sich angesichts dieser Blasphemien ruhig verhalten, geben sie also einer Straffreiheit einer solchen gewollten Verächtlichmachung Vorschub. So ärgerlich diese Blasphemien sind, so sind sie doch auch zugleich ein
Zeichen der Lebendigkeit des religiösen Geltungsanspruches und des „Wertschätzens“ durch den Lästerer. Unsere Stellung zum christlichen Menschenbild hat entscheidenden Einfluss auf unsere Stellung zu vielen Alltagsfragen und auch zu Entscheidungen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene. Dies gilt z. B. für unser Verhältnis zu der jüdischen Glaubensgemeinschaft und zu den Muslimen. Dies gilt für die Frage nach der besten Schule für unsere Kinder und nach dem Verhältnis von innerfamiliärere und außer-familiärere Kindererziehung und
Betreuung, ja, dies gilt auch für unsere Stellung zu Gottes guter Schöpfung. Es gibt also genügend Gründe, der Stimme des EAK Gehör zu verschaffen. Der CDU droht sonst, ihren inneren Kompass zu verlieren.
Jürgen Scharf